Bürgschaften
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, in dem sich eine Person dazu bereit erklärt, die Schulden für eine andere Person zu begleichen, wenn der Schuldner nicht selbst zahlt/zahlen kann. Bürgschaften sind notariell zu beurkunden, wenn sie eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthalten.
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