Mantelkauf
Im Vergleich zum Kauf und Abtretung von Geschäftsanteilen einer Vorrats-GMBH wird beim sogenannten „Mantelkauf“ die Hülle (Mantel) einer Gesellschaft gekauft, die früher einmal unternehmerisch tätig war. Dem Mantelkauf ist der Kauf einer Vorrats-GmbH vorzuziehen, da der Mantelkauf unberechenbare Haftungsrisiken für Altverbindlichkeiten und für gegebenenfalls nicht oder nicht vollständig eingezahltes Stammkapital mit sich bringt.
Der Kauf einer Mantel-Gesellschaft stellt regelmäßig eine wirtschaftliche Neugründung dar.
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