Grundschuldbrief

Der Grundschuldbrief ist ein im Falle der Bestellung einer Briefgrundschuld auszustellendes Wertpapier, welches die Grundschuld im Rechtsverkehr verkörpert. Während für die Übertragung einer Buchgrundschuld normalerweise die Eintragung des neuen Gläubigers im Grundbuch erforderlich ist, reicht bei einer Briefgrundschuld hierfür ein Abtretungsvertrag und die Herausgabe des Grundschuldbriefes. Die Abtretung der Briefgrundschuld kann dabei privatschriftlich oder aber in notariell beglaubigter Form erfolgen, wobei aber nur letztere im Grundbuch vollzogen werden kann.

Ist ein Grundschuldbrief abhandengekommen, ist ein so genanntes Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung des abhanden gekommenen Grundschuldbriefes durchzuführen.



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