Vorvermächtnis
Das Vorvermächtnis ist streng von einem Vorausvermächtnis zu unterscheiden.
Das Vorvermächtnis ist ein Vermächtnis in einer letztwilligen Verfügung (gemeinschaftliches Testament, Testament oder notariell zu beurkundenden Erbvertrag), das zunächst zugunsten eines ersten Vermächtnisnehmers (dem Vorvermächtnisnehmer) und – abhängig vom Eintritt bestimmter Voraussetzungen (meist und im Zweifel beim Tod des Vorvermächtnisnehmers) – zugunsten einer weiteren Person (dem Nachvermächtnisnehmer) ausgesetzt wird. Da die Anordnung von Vor- und Nachvermächtnissen schwierig sein kann, sollte eine entsprechende letztwillige Verfügung möglichst notariell beurkundet, jedenfalls aber nicht ohne vorherige juristische Beratung errichtet werden.
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