Stammkapital

Dass Stammkapital ist des bei einer der notariellen Beurkundung bedürfenden Gesellschaftsgründung einzubringende Haftungskapital einer Gesellschaft. Es ist im Anschluss an die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde samt Satzung / Gesellschaftervertrag durch die von den einzelnen Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen aufzubringen. Das Stammkapital einer GMBH muss mindestens 25.000,00 € betragen.



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