Teilflächenkauf

Nicht nur im Kataster/in der Liegenschaftskarte und/oder im Grundbuch ausgewiesene Grundstücke können Gegenstand eines stets der Beurkundung durch den Notar bedürfenden Immobilienkaufvertrages sein. Auch Teilflächen solcher Grundstücke können veräußert werden. Dies sogar noch vor der Vermessung durch den Vermesser. Dem Immobilienkaufvertrag über eine noch unvermessene Teilfläche ist ein Lageplan beizufügen, aus dem sich die zu veräußernde Teilfläche möglichst exakt ergibt. Darüber hinaus sind in einem notariellen Kaufvertrag über eine noch unvermessene Teilfläche noch einige weitere Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Kaufpreis (insbesondere mit dem Umgang mit Mehr- oder minder Flächen nach Vermessung), mit einer eventuell erforderlichen Teilungsgenehmigung nach Bauordnungsrecht, mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung als Sicherungsmittel des Käufers, mit der Bestellung von Grundschulden zur Kaufpreisfinanzierung etc. zu berücksichtigen. Schließlich ist gegebenenfalls an Grunddienstbarkeiten zu denken, um die Erschließung des durch anschließende Vermessung und Eintragung im Grundbuch neu gebildeten Grundstücks zu sichern.



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