Teilungsgenehmigung

Um zu vermeiden, dass durch die Teilung von Grundstücken gegen das Bauordnungsrecht verstoßende Zustände entstehen (z.B. Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Abstandsflächen), sehen die Bauordnungen einiger Bundesländer die Erteilung einer Teilungsgenehmigung als Voraussetzung für eine Grundstücksteilung vor (so z.B. § 7 der Hessischen Bauordnung). Alternativ ist in Hessen auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Vermessers ausreichend. Im notariellen Alltag spielen Teilungsgenehmigungen insbesondere bei notariell zu beurkundenden Immobilienkaufverträgen über noch unvermessene Teilflächen (beim Teilflächenkauf), aber auch dann eine Rolle, wenn mehrere als ein Grundstück im Grundbuch eingetragene Flurstücke als selbstständige Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden sollen, d.h. bei der (Unterschrifts‑) Beglaubigung bedürfenden Teilungsanträgen.

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