Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Zweck/das Geschäftsfeld einer Gesellschaft und ist zwingender Inhalt

  • des Beurkundungspflichtigen Gesellschaftsvertrages / der vom Notar zu beurkundenden Satzung der Gesellschaft (GMBG, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), oHG, Einzelkaufleute etc.);
  • der Eintragung einer Gesellschaft im Handelsregister.

Er dient der Information und Transparenz gegenüber Beteiligten am Geschäftsverkehr und definiert letztlich auch die Befugnisse der Geschäftsführung.

Der Unternehmensgegenstand ist möglichst individuell und genau zu formulieren, damit der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit deutlich wird. Dem steht regelmäßig das Interesse der Unternehmensinhaber gegenüber, in der Geschäftstätigkeit möglichst frei zu sein. Insofern gilt der Grundsatz, dass die Formulierung des Unternehmensgegenstandes so eng wie möglich, aber so weit wie nötig zu erfolgen hat. Allgemeine Formulierungen, Leerformeln und unbeschränkte Erweiterungen sollten dabei vermieden werden. Als Service kann der Notar den Unternehmensgegenstand, wie auch die Firma einer vorab mit der örtlichen IHK abstimmen, um später Probleme bei der Eintragung im Handelsregister zu vermeiden.



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