Vorrats-GmbH

Eine Vorrats-GmbH (siehe auch Vorratsgesellschaft) ist eine GmbH, die zu dem Zweck gegründet wird, an einen Dritten durch notariell zu beurkundenden Kauf und Abtretungsvertrag verkauft zu werden, dem die Neugründung einer GmbH zu zeitaufwendig ist. Es handelt sich um eine zu diesem Zwecke vorgehaltene GmbH, die selbst noch nie unternehmerisch tätig gewesen ist.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Vorrats GmbH erfolgt eine Änderung des Gesellschaftsvertrages / der Satzung der Gesellschaft im Sinne des neuen Gesellschafters (Käufers der Vorrats GmbH), vor allem mit Blick auf Firma, Gesellschaftszweck / Unternehmensgegenstand und Sitz der Gesellschaft. Weiterhin werden die Geschäftsführer ausgetauscht.

Der Erwerb einer Vorrats-GmbH stellt regelmäßig eine wirtschaftliche Neugründung dar und ist zu unterscheiden vom einem „Mantelkauf“.



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