Vaterschaftsanerkennung
Sind die (werdenden) Eltern eines Kindes verheiratet, gilt automatisch der Ehemann der Kindsmutter als Vater. Andernfalls kann der Vater das Kind (auch schon vor der Geburt) mit Zustimmung der Mutter anerkennen, um die Rechte – aber auch die Pflichten – eines (werdenden) Vaters zu erwerben. Eine spätere Trennung der Eltern hat auf die Vaterschaft keinen Einfluss.
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf einer öffentlichen Urkunde. Diese wird sinnvollerweise am besten direkt beim zuständigen Jugendamt errichtet. Ist dies nicht der Fall, kann sie auch durch einen Notar errichtet werden.
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