Vereinsregister
Vereine, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein sollen (rechtsfähige Vereine) werden im Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird am jeweiligen Amtsgericht geführt. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Einzutragen sind:
- Name des Vereins
- Sitz des Vereins
- Vorstand des Vereins und dessen Vertretungsbefugnis.
Anmeldungen zum Vereinsregister bedürfen der öffentlichen Beglaubigung. Diese nimmt der Notar gerne vor.
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