Vorausvermächtnis

Das Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis in einer letztwilligen Verfügung (gemeinschaftliches Testament, Testament oder notariell zu beurkundender Erbvertrag) zugunsten eines Miterben, das der begünstigte Miterbe ohne Anrechnung auf seinen Erbteil erhalten soll. Das bedeutet: Der begünstigte Miterbe erhält den Vermächtnisgegenstand vorab. Der verbleibende Nachlass wird sodann gemäß den Erbquoten der Miterben auf die Miterben verteilt. Das Vorausvermächtnis ist von einer Teilungsanordnung zu unterscheiden.

Das Vorausvermächtnis ist streng von einem Vorvermächtnis zu unterscheiden.



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