Zentrales Testamentsregister (ZTR)

Im Zentralen Testamentsregister, welches von der Bundesnotarkammer geführt wird, können seit dem 01.01.2012 letztwillige Verfügungen (v.a. Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge) registriert werden. Es dient dem Auffinden amtlich verwahrte, erbfolgerelevanter Urkunden im Sterbefall, damit das Nachlassgericht schnell und richtig entscheiden, vor allem aber schnellstmöglich alle vorhandenen letztwilligen Verfügungen eröffnen kann. Die Registrierung erfolgt durch den die letztwillige Verfügung Beurkundenden Notar, worin einer der Vorteile notarieller Testamente liegt. Die Daten im zentralen Testamentsregister werden dabei streng vertraulich behandelt und sind nicht öffentlich einsehbar.

 



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