Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Jede Vorsorgevollmacht sollte im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registriert werden, um ein Auffinden im Fall der Geschäftsunfähigkeit sicherzustellen. Wird gleichzeitig mit einer Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung errichtet, kann auch diese eingetragen werden. Die im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegten Urkunden können von den Betreuungsgerichten elektronisch jederzeit eingesehen werden. Dadurch werden viele unnötige Betreuungsverfahren vermieden. Für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister fällt eine einmalige, aufwandsbezogene Gebühr (je nach Meldeweg, Zahlungsmodalität und Anzahl der Bevollmächtigten) an. Durchschnittlich liegt diese bei ca. 13 €. Im Fall einer notariellen Vorsorgevollmacht erfolgt die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister in der Regel elektronisch durch den beurkundenden Notar, was zu einer Reduzierung der Registrierungsgebühr führt.



« Zurück Glossar & FAQ