Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist Bestandteil eines notariellen Bauträgervertrages, mit dem ein Käufer eine noch nicht erstellte oder noch nicht sanierte Immobilie erwirbt. Die Baubeschreibung (samt Bauplänen) beschreibt in diesen Fällen die vom Verkäufer/Bauträger noch geschuldeten Bauleistungen; sie ist mit dem Bauträgervertrag zu beurkunden. Dies geschieht meist dadurch, dass die Baubeschreibung vorab notariell beurkundet und sodann im ebenfalls notariellen Bauträgervertrag auf die vorab errichtete Urkunde mit der Baubeschreibung (Bezugsurkunde) verwiesen wird.

Inhaltlich muss eine Baubeschreibung Folgendes umfassen:

Darüber hinaus hat die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauwerks zu enthalten. Steht der Beginn der Baumaßnahme noch nicht fest, ist ihre Dauer anzugeben.

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