Errungenschaftsgemeinschaft

Die Errungenschaftsgemeinschaft ist ein im Ausland weit verbreiteter ehelicher Güterstand, bei dem hinsichtlich gewisser Vermögensteile der Eheleute eine Gemeinschaft des Vermögens entsteht (beschränkte Gütergemeinschaft). Namentlich werden die Errungenschaften während der Ehe zum gemeinsamen Vermögen der Ehegatten. Besondere Bedeutung hat dies im Falle des Immobilienerwerbs.



« Zurück Glossar & FAQ