Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum bilden im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen eines durch notarielle Teilungserklärung in Wohnungseigentum / Teileigentum aufgeteilten Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft oder im Eigentum eines Dritten stehen.



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