Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung ist eine Kapitalmaßnahme, die auf die Erhöhung des Eigenkapitals/des Stammkapitals einer Gesellschaft gerichtet ist. Die für die Maßnahme erforderlichen Beschlüsse bedürften regelmäßig der notariellen Beurkundung und der Handelsregisteranmeldung. Letztere bedarf der notariellen Beglaubigung.

Im Kapitalerhöhungsbeschluss legen die Gesellschafter fest, ob die Kapitalerhöhung als effektive Kapitalerhöhung (gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen) oder als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgen soll.



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