Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft bedarf der Beurkundung durch einen Notar. Beurkundet wird dabei neben der Gründungsurkunde selbst auch der Gesellschaftsvertrag/die Satzung der Gesellschaft. Im Anschluss an die Gründung, z.B. GMBH-Gründung, wird die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet (Handelsregisteranmeldung), wo Sie fortan unter einer Handelsregisternummer eingetragen sein wird; die Eintragung im Handelsregister ist Voraussetzung für die Entstehung der Gesellschaft als Kapitalgesellschaft/juristische Person.

Die wichtigsten Kapitalgesellschaften sind

Gemeinsam ist den Kapitalgesellschaften, dass diese lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen haften, nicht hingegen die Gesellschafter persönlich.

« Zurück Notar Glossar