Vollmacht
Eine Vollmacht ist die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht, d.h. die durch Willenserklärung erteilte Befugnis, eine andere natürliche oder juristische Person zu vertreten.
Vollmachten spielen in der notariellen Praxis zunächst dann eine Rolle, wenn sich Urkundsbeteiligte bei der Beurkundung vertreten lassen. Darüber hinaus sind aber auch einige Vollmachten selbst vom Notar zu beurkunden, z.B. Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Unternehmervollmachten.
Eine besondere Form der Vollmacht ist die „Untervollmacht“. Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die ein Bevollmächtigter (Hauptbevollmächtigter) einer anderen Person (Unterbevollmächtigter) zur Vertretung des Vollmachtgebers erteilt. Ob ein Bevollmächtigter Untervollmacht erteilen darf, hängt vom Inhalt der Hauptvollmacht ab.
Wird eine Person vertreten, ohne dass der Vertreter eine entsprechende Vollmacht hat, spricht man von einem Vollmachtlosen Vertreter (siehe dort).