WEG-Recht Odenwaldkreis

Rechtsanwälte und Fachanwälte für dem Landkreis Odenwaldkreis und Umgebung informieren Sie


WEG Recht Odenwaldkreis


Was bedeutet WEG?
„WEG“ ist die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“.


Sie sind oder werden im Landkreis Odenwaldkreis oder Umgebung Eigentümer einer Eigentumswohnung oder sind/werden Eigentümer eines Reihenhauses in Wohnungseigentum in Odenwaldkreis und es stellen sich Ihnen rechtliche Fragen zum WEG-Recht? Sie haben rechtliche Schwierigkeiten im Bereich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen eine Immobilie erstmals in Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) aufteilen? Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für dem Landkreis Odenwaldkreis gerne.



Nehmen Sie einfach Kontakt zu unseren Fachanwälte WEG-Recht für dem Landkreis Odenwaldkreis auf


Anwälte für Wohnungseigentumsrecht
Lankau Weitz Gallina - Rechtsanwälte & Notare

Deutsche-Telekom-Allee 1
64295 Darmstadt
06151 / 9581-0
info@kanzlei-lwg.de
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Aktuelles im WEG-Recht für Grundbesitzer aus dem Landkreis Odenwaldkreis und Umland

Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer für Grundbesitzer, aus dem Landkreis Odenwaldkreis und ganz Deutschland, neu berechnet. Ab dem 01. Januar 2022 sollen alle Grundstücke in neu bewertet werden. Als Grundbesitzer im Landkreis Odenwaldkreis müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben

Für Inhaber von Eigentumswohnungen im Landkreis Odenwaldkreis und andernorts

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie. Durch die letzte WEG-Reform heben sich einige Änderungen dieser Rechtsmaterie ergeben, die neue Fragen für Besitzer von Eigentumswohnungen Odenwaldkreis aufwerfen. Diesbezüglich und im WEG-Recht allgemein beraten wir Sie gerne.


Rechtsanwalt WEG-Recht Odenwaldkreis


Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für WEG-Recht, insbesondere Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Voß, beraten Mandanten aus dem Landkreis Odenwaldkreis und Umgebung in Allen Fragen des WEG-Rechts (z.B. Beurkundung von Teilungserklärungen, Beurkundung von Kaufverträgen und Übergabeverträgen betreffend Wohnungseigentumseinheiten/Eigentumswohnungen im Landkreis Odenwaldkreis oder Teileigentum, Belastung von Wohnungseigentum/Teileigentum).