Erbeinsetzung

Soll die Erbfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden, ist eine Erbeinsetzung erforderlich. In einer solchen Erbeinsetzung liegt dann gegebenenfalls zugleich die Enterbung des/der gesetzlichen Erben, die dann gegebenenfalls nur noch den Pflichtteil geltend machen können.

Die Erbeinsetzung ist von der Aussetzung eines Vermächtnisses zu unterscheiden. Während die Erbeinsetzung auf Gesamtrechtsnachfolge gerichtet ist, wird mit einem Vermächtnis nur bestimmte Nachlassgegenstände einer bestimmten Person zugewandt.

In diesem Zusammenhang entstehen oftmals Fehler bei der Errichtung von Testamenten, weshalb eine notarielle Beratung und Beurkundung anzuraten, um eine Auslegungsbedürftigkeit und damit gegebenenfalls ungewollte Folgen zu vermeiden.



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