WEG-Recht Bergstraße

Rechtsanwälte und Fachanwälte für dem Landkreis Bergstraße und Umgebung informieren Sie


WEG Recht Bergstraße


Was bedeutet WEG?
„WEG“ ist die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“.


Sie sind oder werden im Landkreis Bergstraße oder Umgebung Eigentümer einer Eigentumswohnung oder sind/werden Eigentümer eines Reihenhauses in Wohnungseigentum in Bergstraße und es stellen sich Ihnen rechtliche Fragen zum WEG-Recht? Sie haben rechtliche Schwierigkeiten im Bereich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen eine Immobilie erstmals in Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) aufteilen? Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für dem Landkreis Bergstraße gerne.



Nehmen Sie einfach Kontakt zu unseren Fachanwälte WEG-Recht für dem Landkreis Bergstraße auf


Anwälte für Wohnungseigentumsrecht
Lankau Weitz Gallina - Rechtsanwälte & Notare

Deutsche-Telekom-Allee 1
64295 Darmstadt
06151 / 9581-0
info@kanzlei-lwg.de
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Aktuelles im WEG-Recht für Grundbesitzer aus dem Landkreis Bergstraße und Umland

Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer für Grundbesitzer, aus dem Landkreis Bergstraße und ganz Deutschland, neu berechnet. Ab dem 01. Januar 2022 sollen alle Grundstücke in neu bewertet werden. Als Grundbesitzer im Landkreis Bergstraße müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben

Für Inhaber von Eigentumswohnungen im Landkreis Bergstraße und andernorts

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie. Durch die letzte WEG-Reform heben sich einige Änderungen dieser Rechtsmaterie ergeben, die neue Fragen für Besitzer von Eigentumswohnungen Bergstraße aufwerfen. Diesbezüglich und im WEG-Recht allgemein beraten wir Sie gerne.


Rechtsanwalt WEG-Recht Bergstraße


Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für WEG-Recht, insbesondere Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Voß, beraten Mandanten aus dem Landkreis Bergstraße und Umgebung in Allen Fragen des WEG-Rechts (z.B. Beurkundung von Teilungserklärungen, Beurkundung von Kaufverträgen und Übergabeverträgen betreffend Wohnungseigentumseinheiten/Eigentumswohnungen im Landkreis Bergstraße oder Teileigentum, Belastung von Wohnungseigentum/Teileigentum).