WEG-Recht Bürstadt

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WEG Recht Bürstadt


Was bedeutet WEG?
„WEG“ ist die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“.


Sie sind oder werden in Bürstadt oder Umgebung Eigentümer einer Eigentumswohnung oder sind/werden Eigentümer eines Reihenhauses in Wohnungseigentum in Bürstadt und es stellen sich Ihnen rechtliche Fragen zum WEG-Recht? Sie haben rechtliche Schwierigkeiten im Bereich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen eine Immobilie erstmals in Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) aufteilen? Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für Bürstadt gerne.


Was ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG Bürstadt) und wozu dient es?


Wohnungseigentumsgesetz Bürstadt

Das Wohnungseigentumsgesetz in seiner heutigen Form wurde im Jahr 1951 in Deutschland (und damit auch in Bürstädter) eingeführt. Das WEG enthält unter anderem alle Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zu dessen Verwaltung. Die Aufteilung von Immobilien in Sondereigentum, namentlich Wohnungseigentum und/oder Teileigentum, einerseits und Gemeinschaftseigentum andererseits ist dort festgelegt.

WEG Recht für ganz Süd-Hessen



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Anwälte für Wohnungseigentumsrecht
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Aktuelles im WEG-Recht für Grundbesitzer aus Bürstadt und Umland

Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer für Grundbesitzer, aus Bürstadt und ganz Deutschland, neu berechnet. Ab dem 01. Januar 2022 sollen alle Grundstücke in neu bewertet werden. Als Grundbesitzer in Bürstadt müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben

Für Inhaber von Eigentumswohnungen in Bürstadt und andernorts

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie. Durch die letzte WEG-Reform heben sich einige Änderungen dieser Rechtsmaterie ergeben, die neue Fragen für Besitzer von Eigentumswohnungen Bürstadt aufwerfen. Diesbezüglich und im WEG-Recht allgemein beraten wir Sie gerne.


Rechtsanwalt WEG-Recht Bürstadt


Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für WEG-Recht, insbesondere Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Voß, beraten Mandanten aus Bürstadt und Umgebung in Allen Fragen des WEG-Rechts (z.B. Beurkundung von Teilungserklärungen, Beurkundung von Kaufverträgen und Übergabeverträgen betreffend Wohnungseigentumseinheiten/Eigentumswohnungen in Bürstadt oder Teileigentum, Belastung von Wohnungseigentum/Teileigentum).