SOZIALES — Rund 200 Teilnehmer informieren sich am Vorsorgetag bei einem Rechtsanwalt
KREIS GROSS–GERAU. Mehr als 200 Interessierte waren am Freitagnachmittag zum ersten Groß–Gerauer Vorsorgetag mit Rechtsanwalt und Notar Ingo–Endrick Lankau in den Büchnersaal des Landratsamts gekommen.
Stühle mussten nachgeholt werden, damit am Freitag alle Teilnehmer im Büchnersaal des Landratsamts Platz fanden. Gut 200 Interessierte waren zum ersten Groß-Gerauer Vorsorgetag des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge gekommen. Vor allem die Vorträge des. Rechtsanwalts und Notars Ingo–Endrick Lankau fanden großen Zuspruch. Aber auch an den Informationsständen des Volksbundes, der Rüsselsheimer Hospizhilfe und der Betreuungsstelle des Kreises wurden zahlreiche Broschüren mitgenommen. Vor Lankaus erstem Vortrag „Brauche ich ein Testament“, begrüßte Landrat Thomas Will (SPD) in seiner Funktion als Kreisvorsitzender des Volksbundes die Gäste. „Sie sehen mich überrascht, mit solch einem Andrang hatte ich nicht gerechnet“, sagte er erfreut, über eine Zweitauflage des Vorsorgetags denke er bei diesem überwältigenden Interesse bereits nach.
Will stellte aber auch fest: „Es geht heute nicht um ein einfaches Thema, da es viel mit dem Tod zu tun hat. Aber gerade dann ist es schön, gemeinsam mit vielen Gleichgesinnten darüber zu sprechen.“ Er dankte dem Volksbund, der eben nicht nur den Kriegsopfern Rat und Hilfe spende, sondern auch für die Auseinandersetzung mit der Sterbevorsorge in der Öffentlichkeit sorge. „Der Volksbund hat durch diesen Bildungsauftrag eine Daueraufgabe“, so Will.
„Ein lateinisches Sprichwort besagt ‚Der Tod ist sicher, die Stunde ist unsicher‘“, eröffnete Lankau seinen Vortrag über Erbrecht und fügte hinzu: „Obwohl mit jedem Tag der Tod näher rückt, ist es absolut menschlich, die Beschäftigung damit vor sich herzuschieben.“ Ziel seiner Vorträge sei es, für bestimmte Themen so sehr zu sensibilisieren, dass man nicht nur wisse, was zu tun sei, sondern auch zur Tat schreite.
„Es gibt in Deutschland eine gesetzliche Erbfolge, die ausreichen kann. Aber um zu wissen, ob sie das tut, muss man wissen, wie sie aussieht“, stellte Lankau fest. Ein ungeregelter Erbfall führe meist zu Streitigkeiten, und auch das Finanzamt erbe mit.
Durch die Testierfreiheit könne die Verteilung des Nachlasses, abgesehen vom Pflichtteil, relativ frei verfUügt werden. Den Nachlass schon vor dem Tod durch Schenkungen zu verteilen, erachtet Lankau als sinnvoll. Er erklärte: „Für eine Schenkung wird ein notariell beurkundeter Vertrag aufgesetzt.“
Diesen schon recht früh abzuschließen, könne einige Vorteile bringen. So könnten etwa die Freibeträge für die Schenkungssteuer alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. Falls sich die Beschenkten nach Erhalt des Vermögens durch „groben Undank“ als unwürdig erwiesen, eine Immobilie entgegen der Abmachung verkaufen wollten, Gläubiger im Nacken hätten oder der einstige Besitzer durch Verarmung in Not geraten sei, könne durch ein im Vertrag festgehaltenes Rückforderungsrecht die Schenkung noch zehn Jahre nach Abschluss rückgängig gemacht werden. Allerdings müsse die Widerrufserklärung innerhalb eines Jahres nach der Verfehlung erfolgen.
„Der Übergabevertrag regelt, was an wen übergeht und ob dies schon zu Lebzeiten geschieht oder nicht“, so Lankau weiter. Durch ein Nießbrauchsrecht könne man vertraglich absichern, dass eine Immobilie in den Besitz des Kindes übergehe, man aber dennoch weiter darin wohnt. Lankau fasste zusammen: „Soll Vermögen schon zu Lebzeiten übergehen, empfiehlt es sich, juristischen Rat einzuholen.“ Wie komplex die Thematik ist, zeigten etliche Fragen aus dem Publikum. „Kann man das Nießbrauchrecht vor dem Tod wieder loswerden“, wollte eine ältere Dame wissen. „Jeder, der das Recht hat, kann eine Löschung beantragen“, informierte Lankau. Auch seine Vorträge über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stießen auf reges Interesse.
Lankau Weitz Gallina
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