WEG-Recht Bensheim

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WEG Recht Bensheim


Was bedeutet WEG?
„WEG“ ist die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“.


Sie sind oder werden in Bensheim oder Umgebung Eigentümer einer Eigentumswohnung oder sind/werden Eigentümer eines Reihenhauses in Wohnungseigentum in Bensheim und es stellen sich Ihnen rechtliche Fragen zum WEG-Recht? Sie haben rechtliche Schwierigkeiten im Bereich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen eine Immobilie erstmals in Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) aufteilen? Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für Bensheim gerne.


Was ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG Bensheim) und wozu dient es?


Wohnungseigentumsgesetz Bensheim

Das Wohnungseigentumsgesetz in seiner heutigen Form wurde im Jahr 1951 in Deutschland (und damit auch in Bensheimer) eingeführt. Das WEG enthält unter anderem alle Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zu dessen Verwaltung. Die Aufteilung von Immobilien in Sondereigentum, namentlich Wohnungseigentum und/oder Teileigentum, einerseits und Gemeinschaftseigentum andererseits ist dort festgelegt.

WEG Recht für ganz Süd-Hessen



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Anwälte für Wohnungseigentumsrecht
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Aktuelles im WEG-Recht für Grundbesitzer aus Bensheim und Umland

Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer für Grundbesitzer, aus Bensheim und ganz Deutschland, neu berechnet. Ab dem 01. Januar 2022 sollen alle Grundstücke in neu bewertet werden. Als Grundbesitzer in Bensheim müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben

Für Inhaber von Eigentumswohnungen in Bensheim und andernorts

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie. Durch die letzte WEG-Reform heben sich einige Änderungen dieser Rechtsmaterie ergeben, die neue Fragen für Besitzer von Eigentumswohnungen Bensheim aufwerfen. Diesbezüglich und im WEG-Recht allgemein beraten wir Sie gerne.


Rechtsanwalt WEG-Recht Bensheim


Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für WEG-Recht, insbesondere Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Voß, beraten Mandanten aus Bensheim und Umgebung in Allen Fragen des WEG-Rechts (z.B. Beurkundung von Teilungserklärungen, Beurkundung von Kaufverträgen und Übergabeverträgen betreffend Wohnungseigentumseinheiten/Eigentumswohnungen in Bensheim oder Teileigentum, Belastung von Wohnungseigentum/Teileigentum).