WEG-Recht Lorsch

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WEG Recht Lorsch


Was bedeutet WEG?
„WEG“ ist die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“.


Sie sind oder werden in Lorsch oder Umgebung Eigentümer einer Eigentumswohnung oder sind/werden Eigentümer eines Reihenhauses in Wohnungseigentum in Lorsch und es stellen sich Ihnen rechtliche Fragen zum WEG-Recht? Sie haben rechtliche Schwierigkeiten im Bereich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen eine Immobilie erstmals in Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) aufteilen? Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für Lorsch gerne.


Was ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG Lorsch) und wozu dient es?


Wohnungseigentumsgesetz Lorsch

Das Wohnungseigentumsgesetz in seiner heutigen Form wurde im Jahr 1951 in Deutschland (und damit auch in Lorscher) eingeführt. Das WEG enthält unter anderem alle Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zu dessen Verwaltung. Die Aufteilung von Immobilien in Sondereigentum, namentlich Wohnungseigentum und/oder Teileigentum, einerseits und Gemeinschaftseigentum andererseits ist dort festgelegt.

WEG Recht für ganz Süd-Hessen



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Anwälte für Wohnungseigentumsrecht
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Aktuelles im WEG-Recht für Grundbesitzer aus Lorsch und Umland

Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer für Grundbesitzer, aus Lorsch und ganz Deutschland, neu berechnet. Ab dem 01. Januar 2022 sollen alle Grundstücke in neu bewertet werden. Als Grundbesitzer in Lorsch müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben

Für Inhaber von Eigentumswohnungen in Lorsch und andernorts

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie. Durch die letzte WEG-Reform heben sich einige Änderungen dieser Rechtsmaterie ergeben, die neue Fragen für Besitzer von Eigentumswohnungen Lorsch aufwerfen. Diesbezüglich und im WEG-Recht allgemein beraten wir Sie gerne.


Rechtsanwalt WEG-Recht Lorsch


Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für WEG-Recht, insbesondere Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Voß, beraten Mandanten aus Lorsch und Umgebung in Allen Fragen des WEG-Rechts (z.B. Beurkundung von Teilungserklärungen, Beurkundung von Kaufverträgen und Übergabeverträgen betreffend Wohnungseigentumseinheiten/Eigentumswohnungen in Lorsch oder Teileigentum, Belastung von Wohnungseigentum/Teileigentum).