WEG-Recht Stockstadt am Rhein
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Stockstadt am Rhein und Umgebung informieren Sie
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Stockstadt am Rhein und Umgebung informieren Sie
Was bedeutet WEG?
„WEG“ ist die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“.
Sie sind oder werden in Stockstadt am Rhein oder Umgebung Eigentümer einer Eigentumswohnung oder sind/werden Eigentümer eines Reihenhauses in Wohnungseigentum in Stockstadt am Rhein und es stellen sich Ihnen rechtliche Fragen zum WEG-Recht? Sie haben rechtliche Schwierigkeiten im Bereich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen eine Immobilie erstmals in Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) aufteilen? Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für Stockstadt am Rhein gerne.
Das Wohnungseigentumsgesetz in seiner heutigen Form wurde im Jahr 1951 in Deutschland (und damit auch in Stockstädter) eingeführt. Das WEG enthält unter anderem alle Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zu dessen Verwaltung. Die Aufteilung von Immobilien in Sondereigentum, namentlich Wohnungseigentum und/oder Teileigentum, einerseits und Gemeinschaftseigentum andererseits ist dort festgelegt.
WEG Recht für ganz Süd-Hessen
Anwälte für Wohnungseigentumsrecht
Lankau Weitz Gallina - Rechtsanwälte & Notare
Deutsche-Telekom-Allee 1
64295 Darmstadt
06151 / 9581-0
info@kanzlei-lwg.de
Route berechnen mit Google-Maps aus Stockstadt am Rhein
Aktuelles im WEG-Recht für Grundbesitzer aus Stockstadt am Rhein und Umland
Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer für Grundbesitzer, aus Stockstadt am Rhein und ganz Deutschland, neu berechnet. Ab dem 01. Januar 2022 sollen alle Grundstücke in neu bewertet werden. Als Grundbesitzer in Stockstadt am Rhein müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben
Für Inhaber von Eigentumswohnungen in Stockstadt am Rhein und andernorts
Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie. Durch die letzte WEG-Reform heben sich einige Änderungen dieser Rechtsmaterie ergeben, die neue Fragen für Besitzer von Eigentumswohnungen Stockstadt am Rhein aufwerfen. Diesbezüglich und im WEG-Recht allgemein beraten wir Sie gerne.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für WEG-Recht, insbesondere Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Voß, beraten Mandanten aus Stockstadt am Rhein und Umgebung in Allen Fragen des WEG-Rechts (z.B. Beurkundung von Teilungserklärungen, Beurkundung von Kaufverträgen und Übergabeverträgen betreffend Wohnungseigentumseinheiten/Eigentumswohnungen in Stockstadt am Rhein oder Teileigentum, Belastung von Wohnungseigentum/Teileigentum).