WEG-Recht Trebur
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Trebur und Umgebung informieren Sie
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Was bedeutet WEG?
„WEG“ ist die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“.
Sie sind oder werden in Trebur oder Umgebung Eigentümer einer Eigentumswohnung oder sind/werden Eigentümer eines Reihenhauses in Wohnungseigentum in Trebur und es stellen sich Ihnen rechtliche Fragen zum WEG-Recht? Sie haben rechtliche Schwierigkeiten im Bereich innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen eine Immobilie erstmals in Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) aufteilen? Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für Trebur gerne.
Das Wohnungseigentumsgesetz in seiner heutigen Form wurde im Jahr 1951 in Deutschland (und damit auch in Treburer) eingeführt. Das WEG enthält unter anderem alle Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zu dessen Verwaltung. Die Aufteilung von Immobilien in Sondereigentum, namentlich Wohnungseigentum und/oder Teileigentum, einerseits und Gemeinschaftseigentum andererseits ist dort festgelegt.
WEG Recht für ganz Süd-Hessen
Anwälte für Wohnungseigentumsrecht
Lankau Weitz Gallina - Rechtsanwälte & Notare
Deutsche-Telekom-Allee 1
64295 Darmstadt
06151 / 9581-0
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Aktuelles im WEG-Recht für Grundbesitzer aus Trebur und Umland
Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer für Grundbesitzer, aus Trebur und ganz Deutschland, neu berechnet. Ab dem 01. Januar 2022 sollen alle Grundstücke in neu bewertet werden. Als Grundbesitzer in Trebur müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie auffordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben
Für Inhaber von Eigentumswohnungen in Trebur und andernorts
Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie. Durch die letzte WEG-Reform heben sich einige Änderungen dieser Rechtsmaterie ergeben, die neue Fragen für Besitzer von Eigentumswohnungen Trebur aufwerfen. Diesbezüglich und im WEG-Recht allgemein beraten wir Sie gerne.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für WEG-Recht, insbesondere Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Voß, beraten Mandanten aus Trebur und Umgebung in Allen Fragen des WEG-Rechts (z.B. Beurkundung von Teilungserklärungen, Beurkundung von Kaufverträgen und Übergabeverträgen betreffend Wohnungseigentumseinheiten/Eigentumswohnungen in Trebur oder Teileigentum, Belastung von Wohnungseigentum/Teileigentum).